OLG Köln: Onlinewerbung eines Kfz-Händlers eine dreiste Lüge

Ein Kfz-Händler bot auf einer Online-Plattform einen PKW als „Limousine, Neufahrzeug“ zum Preis von 12.490 Euro an. Erst nach Herunterscrollen etlicher Bildschirmseiten war am Ende der Werbung unter „Weiteres“ aufgeführt, dass der Preis nur gelten solle, wenn der Kunde ein zugelassenes Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gebe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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