VPB: Inhalt der Baubeschreibung gesetzlich geregelt

(15.05.2019) Seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben alle privaten Bauherren, die ohne eigenen Architekten aus einer Unternehmerhand einen Neubau errichten lassen, das Recht auf eine Baubeschreibung. Allerdings versuchen immer noch Baufirmen, die Bauherren ohne oder mit stark reduzierter Baubeschreibung abzuspeisen, beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) bei ihren Beratungen.

Quelle: IBR News
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