(18.04.2019) Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof am 17.04.2019 bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und „nicht in gebotener Tiefe“ gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen am 22.05.2019 einen Riegel vorschieben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Bei Eigenbedarfskündigungen muss jeder Härtefall geprüft werden