Ordnet ein Tarifvertrag für die Arbeit an hohen Feiertagen einen höheren Zuschlag an als für Sonntagsarbeit, so können Arbeitnehmer für die Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag den höheren Zuschlag beanspruchen. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei – anders als beim Oster- und Pfingstmontag – um Sonntage und nicht um gesetzliche Feiertage handelt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinn einer tariflichen Zuschlagsregelung