Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinn einer tariflichen Zuschlagsregelung

Ordnet ein Tarifvertrag für die Arbeit an hohen Feiertagen einen höheren Zuschlag an als für Sonntagsarbeit, so können Arbeitnehmer für die Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag den höheren Zuschlag beanspruchen. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei – anders als beim Oster- und Pfingstmontag – um Sonntage und nicht um gesetzliche Feiertage handelt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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