Die Bundesagentur für Arbeit darf im EU-Ausland bezogenes Arbeitslosengeld nur auf deutsches Arbeitslosengeld anrechnen, wenn beide Ansprüche auf derselben Pflichtversicherungszeit beruhen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Doppeltes Arbeitslosengeld für echte Grenzgänger möglich