Zutrittsverweigerung eines Gewerkschaftsbeauftragten zur Betriebsratssitzung nur in Ausnahmefällen

Der Arbeitgeber kann einem Gewerkschaftsbeauftragten den Zutritt zum Betrieb für den Fall verweigern, dass dieser wiederholt seine Befugnisse eindeutig überschreitet oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört und dies erneut zu befürchten ist. Aufgrund der besonderen Bedeutung des durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Rechts der Gewerkschaft kann ein Recht zur Verweigerung des Zutritts nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zutrittsverweigerung eines Gewerkschaftsbeauftragten zur Betriebsratssitzung nur in Ausnahmefällen

Zutrittsverweigerung eines Gewerkschaftsbeauftragten zur Betriebsratssitzung nur in Ausnahmefällen

Ähnliche Beiträge

Kindergeld für Pflegekinder: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer

Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kindergeld für

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?