OLG München: Baukonsortium muss Mehrkosten für Ausbau der A 8 selbst tragen

(13.02.2019) Das Baukonsortium, das im Rahmen eines „Autobahn ÖPP-Modells“ den Ausbau und Betrieb eines Teilstücks der Autobahn A 8 zwischen Augsburg und Ulm übernahm, kann vom Bund keine zusätzliche Vergütung für Mehrkosten in Höhe von 34 Millionen Euro verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 12.02.2019 entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt (Az.: 9 U 728/18).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: OLG München: Baukonsortium muss Mehrkosten für Ausbau der A 8 selbst tragen

OLG München: Baukonsortium muss Mehrkosten für Ausbau der A 8 selbst tragen

Ähnliche Beiträge

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

(06.05.2024) Der BGH prä­zi­siert seine Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit von Ver­trä­gen bei Schwarz­geld­ab­re­den. Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge sind dem­nach nicht grund­sätz­lich nich­tig, wenn bei der Be­ur­kun­dung ein ge­rin­ge­rer Preis an­ge­ge­ben wurde, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Bei Werk­ver­trä­gen hat der BGH schon mehr­fach an­ders ent­schie­den. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024