Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben am 7.2.2019 eine vorläufige Einigung über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission aus Dezember 2017 zu transparenten und verlässlicheren Arbeitsbedingungen erzielt. Die geplante Richtlinie soll die Richtlinie 91/533/EWG von 1991 ersetzen. Die vorläufige Einigung muss nun noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.
Die vorläufige Vereinbarung legt eine Reihe von Mindestrechten für Arbeitnehmer fest, z.B. die Rechte, die Probezeit grds. auf höchstens sechs Monate zu begrenzen, nach mindestens sechs Monaten Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber eine Beschäftigung mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen zu beantragen und eine kostenlose Schulung zu erhalten, wenn eine solche nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten erforderlich ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EU: Vorläufige Einigung auf neue Vorgaben für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen