Arbeitnehmer können Aufhebungsverträge nicht gem. §§ 312 ff. BGB widerrufen

Ein Arbeitnehmer, der in seiner Privatwohnung einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, kann diesen nicht gem. § 312 Abs. 1 i.V.m. § 312g BGB widerrufen. Sein Arbeitgeber muss jedoch das Gebot fairen Verhandelns beim Vertragsschluss beachten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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