(29.11.2018) Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsvereine sollen vom Jahr 2019 an ihren Mietern leichter sogenannten Mieterstrom anbieten können, der mit Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Wohngebäude erzeugt wird. Der Bundestags-Finanzausschuss beschloss nach einem Bericht des parlamentarischen Pressedienstes am 28.11.2018 eine entsprechende Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BT-Drs. 19/4949, 19/5417). Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mieterstrom für Genossenschaften möglich