Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr ohne Antrag Urlaub zu gewähren. Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Urlaubsgewährung ohne Antrag: Kein Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit