Zukünftig keine Versteuerung des geldwerten Vorteils für Überlassung eines betrieblichen Fahrrads – Jobtickets auch steuerfrei

Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Zukünftig keine Versteuerung des geldwerten Vorteils für Überlassung eines betrieblichen Fahrrads – Jobtickets auch steuerfrei

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