Vorfälligkeitsentschädigung: Bank darf Negativzinsen fordern

(26.04.2024) Wenn ein Dar­le­hen vor­zei­tig ab­ge­löst wird, kann für die Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung auch ein ne­ga­ti­ver Wie­der­an­la­ge­zins ein­be­zo­gen wer­den, sagt der BGH. Auch dann, wenn die Bank hier­durch im Er­geb­nis mehr ver­ein­nahmt als durch die ent­gan­ge­nen künf­ti­gen Zins­ein­nah­men.

Quelle: IMR News Mietrecht
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