Immobilienwirtschaft zu den Wohnungsbaugenehmigungen: "Es geht nicht mehr so weiter!"

(19.04.2024) Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Baugenehmigungen für Wohnungen brechen weiter ein. Sie sind aus Sicht der Immobilienwirtschaft eine Herausforderung für verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker in Deutschland. „Der Wohnungsbau steckt in einer Abwärtsspirale. Es geht nicht mehr so weiter! Diese Abwärtsspirale muss zwingend gestoppt werden. Die Länder müssen endlich ihren Teil der Verantwortung sehen und die Grunderwerbsteuer runterfahren“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Zahlen aus Wiesbaden.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Immobilienwirtschaft zu den Wohnungsbaugenehmigungen: "Es geht nicht mehr so weiter!"

Immobilienwirtschaft zu den Wohnungsbaugenehmigungen: "Es geht nicht mehr so weiter!"

Ähnliche Beiträge

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

(17.05.2024) Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!