Energieversorger müssen maximalen Steuervorteil an Verbraucher weitergeben!

Dringender Appell von Verbraucherzentrale Bundesverband, Mieterbund und Wohnungswirtschaft

(17.03.2023) „Wir fordern die Energieversorger dringend auf, ihre Gas- und Fernwärmekunden maximal zu entlasten, indem sie die reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme so an die Endverbraucher weitergeben, dass die größtmögliche Entlastung erreicht wird. Obwohl die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt wurde und bei den Versorgern nur ein durchlaufender Posten ist, lassen sie ihre Kunden bislang häufig nur in viel zu geringem Umfang daran teilhaben. Unser gemeinsamer Appell geht an alle Energieversorger in Deutschland, das kundenfreundliche Stichtagsmodell für das Jahr 2022 anzuwenden und damit die ohnehin finanziell gebeutelten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiekrise zu entlasten.“ Dazu rufen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam auf.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Energieversorger müssen maximalen Steuervorteil an Verbraucher weitergeben!

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