Beschwer bei Streit um Modernisierung und Instandsetzung

(27.02.2023) Weh­ren sich Mie­ter ge­richt­lich gegen um­fang­rei­che Bau­ar­bei­ten in ihrer Woh­nung, flie­ßen in die Be­schwer nur die­je­ni­gen Kos­ten ein, die auf die Miete um­ge­legt wer­den kön­nen. Der Bun­des­ge­richts­hof wies dar­auf hin, dass der Be­schwer­de­wert für eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de nicht er­reicht sei, weil nur die ver­an­schlag­ten Mo­der­ni­sie­rungs­ar­bei­ten in die Net­to­kalt­mie­ten­er­hö­hung Ein­gang fin­det, nicht die In­stand­set­zungs­kos­ten.

Quelle: IMR News Mietrecht
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