Nach­bes­se­rung am no­vel­lier­ten Kli­ma­schutz­ge­setz ge­for­dert

Ver­band be­fürch­tet Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen durch fal­sche An­wen­dung der CO2-Schat­ten­be­prei­sung

(03.02.2023) Die Bau­wirt­schaft Ba­den-Würt­tem­berg ak­zep­tiert die Ein­füh­rung ei­nes so ge­nann­ten CO2-Schat­ten­prei­ses im neu­en Kli­ma­schutz­ge­setz, da die­ser eine ge­wis­se Tech­no­lo­gie­of­fen­heit bei der Ver­ga­be für die bes­te und wirt­schaft­lichs­te Lö­sung ver­spricht. Lei­der wur­de der Ände­rungs­vor­schlag des Ver­ban­des – näm­lich be­reits in der Pla­nung da­für zwin­gend auch tech­ni­sche Va­ri­an­ten zu un­ter­su­chen – nicht ver­pflich­tend im Ge­set­zes­text mit auf­ge­nom­men.

Quelle: IMR News WEG
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Nach­bes­se­rung am no­vel­lier­ten Kli­ma­schutz­ge­setz ge­for­dert

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