Verschlimmerung einer Krankheit als Härtegrund im Eigenbedarfsfall

(29.09.2022) Ver­neint ein Ge­richt das Vor­lie­gen von Här­te­grün­den, ohne dabei ein er­heb­li­ches Be­weis­an­ge­bot einer Par­tei zu be­rück­sich­ti­gen, liegt darin ein Ge­hörs­ver­stoß. Er­scheint die Ge­fahr einer Ver­schlech­te­rung der ge­sund­heit­li­chen Si­tua­ti­on eines (schwer) er­krank­ten Mie­ters durch einen Umzug mög­lich, muss der Sach­ver­halt laut Bun­des­ge­richts­hof sorg­fäl­tig auf­ge­klärt wer­den – falls er­for­der­lich durch ein zwei­tes Sach­ver­tändi­gen­gut­ach­ten.

Quelle: IBR News
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Verschlimmerung einer Krankheit als Härtegrund im Eigenbedarfsfall

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