§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II schließt Auszubildende von Leistungen aus, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine SGB II-Leistungen für duales Studium
§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II schließt Auszubildende von Leistungen aus, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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