(28.09.2022) Früher wurden Verträge per Handschlag geschlossen. Das galt auch auf dem Bau. Unter ehrbaren Kaufleuten, und als solche betrachteten sich Bauherren und Handwerksmeister, galt das Wort noch. Aber was ein Vertrag wert ist, das zeigt sich erst im Streitfall, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Lieber keine Abmachungen per Handschlag!