Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

(04.08.2022) Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 01.12.2021 – II R 1/21 zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) entschieden. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erbende Kinder begünstigt (BFH, Urteil vom 01.12.2021 – II R 18/20).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Ähnliche Beiträge

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Farbe und Struktur: Was moderne Fenster und Türen bieten

(03.05.2024) Wer mit offenen Augen durch Städte und Dörfer geht, weiß: Fenster und Türen können mit gutem Aussehen nicht nur Häuser, sondern ganze Straßen aufwerten. Das liegt auch an der Vielfalt, die sich für Häuslebauer ebenso wie bei Gewerbeimmobilien durch Rahmenmaterialien, Farben und Oberflächen bieten. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige Optionen vor.