Geldstrafe für illegalen Abriss Münchner Uhrmacherhäusls

(01.08.2022) Für den il­le­ga­len Ab­riss des denk­mal­ge­schütz­ten Münch­ner Uhr­ma­cher­häusls ist der Käu­fer des Hau­ses wegen ge­mein­schäd­li­cher Sach­be­schä­di­gung und Nö­ti­gung. zu einer Geld­stra­fe von 250 Ta­ges­sät­zen à 530 Euro, ins­ge­samt 132.500 Euro, ver­ur­teilt wor­den. Das Amts­ge­richt Mün­chen sah es als er­wie­sen an, dass er einen Bau­un­ter­neh­mer damit be­auf­trag­te, das Haus 2017 mit einem Bag­ger ab­sicht­lich zu zer­stö­ren, damit es da­nach ab­ge­ris­sen wer­den kann.

Quelle: IMR News Mietrecht
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