Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

(22.06.2022) Auch wenn die Durch­set­zung der Miet­preis­brem­se nicht nur eine Rück­zah­lungs­for­de­rung zu viel ge­zahl­ter Miete, son­dern gleich­zei­tig die Ab­sen­kung der Miet­for­de­rung auf das zu­läs­si­ge Maß be­inhal­tet, darf sie durch ein In­kas­so­un­ter­neh­men durch­ge­führt wer­den. Der Bun­des­ge­richts­hof hob zum wie­der­hol­ten Male ein an­ders­lau­ten­des Ur­teil des Land­ge­richts Ber­lin auf, das in der Miet­preis­sen­kungs­auf­for­de­rung eine dem In­kas­so­dienst­leis­ter ver­bo­te­ne For­de­rungs­ab­wehr sah. Das Land­ge­richt „ver­schlie­ße“ sich der Recht­spre­chung des Se­nats.

Quelle: IMR News Mietrecht
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