(22.06.2022) Auch wenn die Durchsetzung der Mietpreisbremse nicht nur eine Rückzahlungsforderung zu viel gezahlter Miete, sondern gleichzeitig die Absenkung der Mietforderung auf das zulässige Maß beinhaltet, darf sie durch ein Inkassounternehmen durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof hob zum wiederholten Male ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Berlin auf, das in der Mietpreissenkungsaufforderung eine dem Inkassodienstleister verbotene Forderungsabwehr sah. Das Landgericht „verschließe“ sich der Rechtsprechung des Senats.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen