Zimmervermietung in "Steigen" auf St. Pauli umsatzsteuerpflichtig

(22.06.2022) Die Über­las­sung von Zim­mern in sog. Stei­gen im Sperr­ge­biet auf St. Pauli ist nicht mehr als um­satz­steu­er­freie Ver­mie­tung zu qua­li­fi­zie­ren, da mit der ta­ge­wei­sen Zim­mer­über­las­sung ein Bün­del von Leis­tun­gen er­bracht wird, das der Zim­mer­über­las­sung den Cha­rak­ter eines Miet­ver­hält­nis­ses nimmt. Das hat das Fi­nanz­ge­richt Ham­burg kürz­lich ent­schie­den. Die Re­vi­si­on wurde nicht zu­ge­las­sen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Zimmervermietung in "Steigen" auf St. Pauli umsatzsteuerpflichtig

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