Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

(15.06.2022) An­woh­ner haben kei­nen Un­ter­las­sungs­an­spruch bei Ver­stö­ßen gegen das nach dem Luft­rein­hal­te­plan der Lan­des­haupt­stadt Stutt­gart be­stimm­te Lkw-Durch­fahrts­ver­bot. Der Bun­des­ge­richts­hof hat heute ent­schie­den, dass das auf der Grund­la­ge von § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Ver­bin­dung mit dem Luft­rei­ne­hal­te­plan an­ge­ord­ne­te Durch­fahrts­ver­bot kein Schutz­ge­setz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB zu­guns­ten der ein­zel­nen An­woh­ner in­ner­halb der Durch­fahrts­ver­bots­zo­ne ist.

Quelle: IBR News
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Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

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