Beleidigung als „Bastard“ rechtfertigt ordentliche Kündigung auch ohne einschlägige Abmahnung

Die Beleidigung eines Arbeitskollegen als „Bastard“ kann eine ordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht einschlägig abgemahnt wurde. Einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG steht es nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber, der über keine besseren Kenntnisse verfügt, die sich aus der Steuerkarte des Arbeitnehmers bzw. aus ELStAM ergebenden objektiv unzutreffenden Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mitteilt, ohne weitergehende Ermittlungen anzustellen. Das stellt keine unzulässige Benachteiligung von Frauen dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Beleidigung als „Bastard“ rechtfertigt ordentliche Kündigung auch ohne einschlägige Abmahnung

Beleidigung als „Bastard“ rechtfertigt ordentliche Kündigung auch ohne einschlägige Abmahnung

Ähnliche Beiträge

Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und

Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige