Wirksamer Zustimmungsvorbehalt für Abtretung von Grundschuldrückgewähranspruch

(17.03.2022) Der zur Ab­tre­tung eines Grund­schuld­rück­ge­währ­an­spruchs ver­ein­bar­te for­mu­lar­mä­ßi­ge Zu­stim­mungs­vor­be­halt der Bank ist auch dann wirk­sam, wenn die Grund­si­cher­heit vom Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ge­ge­ben wurde. Laut Bun­des­ge­richts­hof ist dies auch dann der Fall, wenn die all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen kei­nen An­spruch auf Frei­ga­be vor­se­hen. Er habe al­ler­dings einen An­spruch auf Zu­stim­mung, wenn sein In­ter­es­se an der Rück­ga­be über­wie­ge.

Quelle: IBR News
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Wirksamer Zustimmungsvorbehalt für Abtretung von Grundschuldrückgewähranspruch

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