(17.05.2022) Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, so besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller trete im entschiedenen Fall ausdrücklich als Rechtsanwalt und gerade nicht als Privatperson auf.
Quelle: IBR News
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