Probleme im Untergrund

Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibt

(24.01.2021) Kellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden. Hier finden sich Abstell-, Vorrats- und Versorgungsflächen, die oft nur wenige Male im Jahr aufgesucht werden. Trotzdem kann es auch hier gelegentlich Anlass zu einem Rechtsstreit geben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Gerichtsurteile gesammelt, die sich mit dieser Materie befassen.

Quelle: IBR News
Link: Probleme im Untergrund

Probleme im Untergrund

Ähnliche Beiträge

Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine zahlen

(08.05.2024) Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 07.05.2024 (13 K 9542/16) vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei bahneigener Gesellschaften (im Folgenden: Eisenbahninfrastrukturunternehmen) gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH abgewiesen. Quelle: IBR News Link: Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart

Bauverband M-V fordert Rückkehr an den Verhandlungstisch

(08.05.2024) Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. fordert die IG BAU zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. „Unsere Mitglieder wollen und erwarten eine Einigung am Verhandlungstisch. Alles ist besser als ein Streikchaos inmitten der Baukrise“, bekräftigt Dr. Jörn-Christoph Jansen, Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, die Haltung der Bauwirtschaft im Nordosten. Quelle: IBR News Link: Bauverband M-V fordert

BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Verband befürchtet weiteren Rückgang der Bautätigkeit (08.05.2024) Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ – im Volksmund „EU-Gebäuderichtlinie“ – ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den