Ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, hat Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch eines Auszubildenden auf Tarifentgelt bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber