Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die grundlegenden Regelungen bleiben bestehen. Zusätzlich soll die Impfbereitschaft gefördert werden.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt

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