Anders als im Frühjahr kann sich inzwischen grds. jeder, der möchte, gegen das Corona-Virus impfen lassen. Anknüpfend an den Beitrag von Niklas/Köllmann in ArbRB 2021, 77 untersucht der Autor, wie sich dies auf arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung auswirkt. Darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nach deren Corona-Impfstatus befragen oder kann er sogar von seinen Arbeitnehmern verlangen, sich impfen zu lassen? Und sind z.B. Impfanreize zulässig?
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Update zur Corona-Impfung im Arbeitsverhältnis – Was ist zulässig und welche Praxisfragen stellen sich? (Moderegger, ArbRB 2021, S1)