LAG Berlin: Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam

Im Verfahren über die Berufungen betreffend die Wirksamkeit einer Kündigung und einen Anspruch auf Beschäftigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die ggü. dem Schulleiter ausgesprochene Kündigung vom 3.6.2020 unwirksam und der Kläger weiterhin als Schulleiter der staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik zu beschäftigten ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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LAG Berlin: Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam

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