Sachverständigengutachten trotz Mietspiegels mit Mietspannen?

(10.06.2021) Die Gerichte sind grundsätzlich auch dann berechtigt, zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein von der beweisbelasteten Partei angebotenes Sachverständigengutachten einzuholen, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält. Das gilt bei solchen Mietspiegeln nicht nur in den Fällen, in denen zwischen den Parteien Streit über die Voraussetzungen für das Eingreifen beziehungsweise die Reichweite einer dem Mietspiegel gegebenenfalls zukommenden Vermutungs oder Indizwirkung herrscht, sondern unabhängig davon in der Regel auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete unstreitig innerhalb der für das einschlägige Mietspiegelfeld ausgewiesenen Spanne liegt und deshalb lediglich die Einordnung der konkreten Einzelvergleichsmiete in diese Spanne einer Klärung bedarf. So der BGH in einem heute veröffentlichten weiteren Urteil vom 28.04.2021.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Sachverständigengutachten trotz Mietspiegels mit Mietspannen?

Sachverständigengutachten trotz Mietspiegels mit Mietspannen?

Ähnliche Beiträge

Leere Worte bauen keine Wohnungen

Hiesiges Baugewerbe mahnt Ampel an, Zusagen einzuhalten (02.05.2024) Im Wohnungsbau hat die Auftragslage einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Im Februar ist erneut gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang der Baugenehmigungen um gut 18 Prozent zu verzeichnen. „Das von Bundesbauministerin Klara Geywitz erwartete ‚Licht am Ende des Tunnels‘ ist nicht zu sehen“ sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die

Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz

(29.04.2024) Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen

Unternehmen sollten vermehrt Werkswohnungen errichten

(29.04.2024) Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Unternehmen aufgefordert, verstärkt in Werkswohnungen zu investieren. „Aktuell klagen vielen Unternehmen, dass es ihnen an Fachkräften fehlt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Vor allem an wirtschaftlich erfolgreichen Standorten fehle der Zuzug von Fachkräften, weil es dort an bezahlbarem Wohnraum mangele. Quelle: IMR News Mietrecht