(10.06.2021) Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.04.2021.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Unzumutbarer Umzug wegen Krankheit erfordert immer Sachverständigengutachten