Anforderungen an Bauprodukte

(15.04.2021) Die Berücksichtigung von Immissionsschutzregeln in den Bauordnungen der Länder hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs nichts, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27767) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27411).

Quelle: IMR News Mietrecht
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