(15.04.2021) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BVerfG: "Berliner Mietendeckel" ist nichtig