Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Das Bundeskabinett hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1.4.2021 geschehen.

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