Das Bundeskabinett hat die am 15.3.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.4.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Bisherige Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz werden fortgeschrieben und optimiert. Dies umfasst:
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30.4.2021 verlängert