Zahlungsansprüche gestützt auf Betriebsrisikolehre sprechen für Sic-non-Fall

Feb. 7, 2026 | Arbeitsrecht

Im Falle einer Vergütungsklage, die maßgeblich auf die Betriebsrisikolehre (§ 615 Satz 3 BGB) gestützt wird, liegt ein Sic-non-Fall vor. Daher eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen.

Ähnliche Beiträge

4 AZR 101/25

Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG

10-Punkte-Plan für zusätzlichen Wohnraum

(23.04.2026) Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Experten rechnen damit, dass die Zahl neu gebauter Wohnungen im Jahr 2026 auf unter 200.000 sinkt. Um gegenzusteuern, hat das Deutsche Institut für vorbeugenden...

VPB: Bestandsaufnahme Haus (4/6) – Keller

(23.04.2026) Niedrige Raumtemperatur und hohe Luftfeuchtigkeit: Keller sind anfällig für Schimmel. Ein Grund, dort genau zu gucken - am besten mit Experten.