VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

Jan. 10, 2023 | Arbeitsrecht

Das LSG Sachsen hat entschieden, dass eine Dozentin an der Volkshochschule (VHS) Leipzig ihre Lehrtätigkeit nicht selbständig, sondern in abhängiger Beschäftigung ausgeübt hat.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB