Verkehrs- und Schadensrecht

Änderung § 23 StVO – Handy & Co. während der Fahrt

Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Nun sind zum 19.10.2017 die Änderungen in der StVO in Kraft getreten.

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Gebrauchtwagenkauf – Zur Formulierung im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen"

Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens auszuschließen. Oft wird dabei die Wendung „gekauft wie gesehen“ gewählt. In vorliegender Entscheidung hat sich der 9. Zivilsenat des OLG Oldenburg damit auseinandergesetzt, was dies im Einzelfall bedeuten kann.

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Urteil Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?

Eine Frau hatte in ihrem Auto jeweils vorne und hinten eine Dashcam installiert, die laufend Videoaufzeichnungen anfertigten. Eines Tages stellte sie Beschädigungen an ihrem Auto fest und brachte die Aufzeichnungen als Beweismittel zur Polizei. Gegen die Frau wurde Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Zu Recht?

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Urteil: Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl – Sachmangel?

Die Kläger hatten von einem Händler ein neues Wohnmobil gekauft. Von Anfang an ruckelte das Fahrzeug beim Start. Deswegen wollten sie den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Händler vertrat die Auffassung, es läge kein Sachmangel vor. So etwas sei als reiner „Komfortmangel“ hinzunehmen und letztlich unerheblich. Darüber hat jetzt das OLG Oldenburg entschieden.

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Amphetamin & Fahrerlaubnis – Angebliche Einnahme eines Appetitzüglers

Die Blutprobe eines Autofahrers ergab den Nachweis von Amphetamin. Er habe eine Viagra-ähnliche Tablette sowie Ibuprofen eingenommen. Später war es dann ein verschreibungspflichtiger Appetitzügler, um sich für eine längere Autofahrt wach zu halten. Der Mann wehrt sich gegen seinen Fahrerlaubnisentzug.

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