Im vorliegenden Fall war der Betroffene im September 2016 mit seinem Auto unterwegs und hielt sein iPhone, in das keine SIM-Karte eingelegt war, in den Händen. Dabei benutzte er es zum Abspielen von Musik. Unterliegt das auch der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons (Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO)?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Handy am Steuer – Mobiltelefon ohne SIM-Karte
