Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: OLG Nürnberg zu Dashcam-Videos im Zivilprozess
