Verkehrs- und Schadensrecht

Rücksichtslose und risikobereite Fahrweise – Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Ein nicht vorbestrafter Autofahrer, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere z.T. schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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BVerwG-Urteil: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Radarwarner: Erwischt mit aktiver Blitzer-App auf dem Smartphone

Das OLG Rostock hat entschieden, dass der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO erfüllt ist, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte „Blitzer-App“ installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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AG Dortmund, 1. Ein Fußballfan, der auf der Fahrbahn zum Fußballspiel läuft, begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 25 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG, wen … – Beschluss vom 10. Januar 2017 – Az. 729 OWi-256 Js 2380/16-11/17

§ 24 StVG; §§ 49, 25 Abs. 1 StVO | Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsrecht

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
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Der uneinsichtige Rentner im Straßenverkehr

Der Rentner fuhr mit seinem PKW auf einer Straße in München. Da auf seiner Fahrbahn ein PKW parkte, wechselte er auf die Gegenfahrbahn, um an diesem vorbeizufahren. Genau in diesem Moment kam ihm dort auf der Gegenfahrbahn ein Fahrradfahrer entgegen. Der Rentner wollte nicht ausweichen und drohte damit, den Radfahrer umzufahren.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Fahrerlaubnisentzug: Sind "Reichsbürger" psychisch krank?

Die Behörde ordnete einem „Reichsbürger“ an, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Seine abstruse Rechtsauffassung und die Ablehnung der deutschen Rechtsvorschriften könnte sich auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken. Ein Gutachten brachte er nicht bei und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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EuGH-Urteil: Parkverstoß in Kroatien – Vollstreckungsbeschluss seitens Pula Parking

Der EuGH hat entschieden, dass die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können und in anderen Mitgliedstaaten nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden dürfen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urtei des VGH Mannheim: § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“. Es sei nicht hinreichend klar, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meine.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urteil des VGH Mannheim: § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“. Es sei nicht hinreichend klar, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meine.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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