Verkehrs- und Schadensrecht

Schadensminderungspflicht: Wenigfahrer können nach Verkehrsunfall keinen Mietwagen-Anspruch haben

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil (Az. 7 U 46/17). Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

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Abgasskandal – Landratsamt untersagt Betrieb des Fahrzeugs mangels Softwareupdate

Der Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI ist vom sogenannten Abgasskandal betroffen. An der Rückrufaktion, sich eine neue Software aufzuspielen zu lassen, hat der Eigentümer nicht teilgenommen. Daraufhin wurde ihm durch das Landratsamt der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt.

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OLG Stuttgart – Angabe einer nicht existierenden Person im Anhörungsbogen

Im vorliegenden Fall wollte der Angeklagte einem Fahrverbot entgehen und beauftragte eine unbekannt gebliebene Person, die die Angaben im Anhörungsbogen übernahm. Damit erreichte er, dass die Bußgeldbehörde ihn innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr belangen konnte. Welchen Straftatbestand hat der Angeklagte nun erfüllt?

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Unfall an Engstelle: Wer muss haften?

Gerade in Wohngegenden sind die Straßenränder regelmäßig mit Kfz zugeparkt. Autofahrer müssen hier einen regelrechten Slalom zurücklegen und bei Gegenverkehr eventuell sogar hinter den geparkten Fahrzeugen kurzzeitig anhalten. Bevor sie weiterfahren, sollten sie sich jedoch vergewissern, dass sich von hinten kein Pkw nähert, der sie überholen möchte. Wer nämlich blindlings losfährt und mit dem Überholenden zusammenkracht, muss haften.

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Zaubertinte ist nicht dokumentenecht – Widerruf eines roten Kennzeichens

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Gebrauchtwagenhändler kann widerrufen werden, wenn das dazu gehörende Fahrzeugscheinheft in manipulativer Weise geführt wird. Das ist z.B. der Fall, wenn derjenige für die Dokumentation eine Art „Zaubertinte“ verwendet, die sich wieder entfernen lässt.

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Stillgelegtes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum

Die Stadt Düsseldorf durfte ein Kraftfahrzeug, das keine Zulassung mehr hatte, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellt war, nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung an ihm angebracht worden war. Die Stadt hätte den Halter ermitteln und ihn zur Entfernung des Fahrzeugs auffordern müssen.

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