Verbesserungen für Plattformbeschäftigte: Beschränkung des Einsatzes von Algorithmen am Arbeitsplatz

Okt. 15, 2024 | Arbeitsrecht

Der Rat der EU hat neue Vorschriften erlassen, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für die mehr als 28 Millionen Menschen, die in der EU für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, zu verbessern. Durch die Richtlinie über Plattformarbeit soll die Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung transparenter gemacht und sichergestellt werden, dass automatisierte Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden und Beschäftigte das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verbesserungen für Plattformbeschäftigte: Beschränkung des Einsatzes von Algorithmen am Arbeitsplatz

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...