Dem Kläger wurde nach einer einmaligen Autofahrt unter Cannabiseinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht in der Lage sei, zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen. Ohne MPU könne die Fahrerlaubnisbehörde das aber im Regelfall nicht beurteilen, so die Entscheidung des VGH München.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
