Urteil: Handyverstoß – Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel

Jan. 30, 2022 | Verkehrs- und Schadensrecht

Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten i.S.v. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Handyverstoß – Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel

Ähnliche Beiträge

6 AZR 152/22

Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

5 AZR 7/23

Tarifliche Überzeitzulage - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter