Das Urlaubsrecht ist weiterhin im Umbruch. Insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit, des Verfalls und der Verjährung des Urlaubs hat der EuGH Maßstäbe gesetzt, die die nationale Rechtsprechung bei der Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes erst einmal umsetzen muss. Der Beitrag gibt aus Anlass der jüngsten EuGH-Urteile zum Urlaubsrecht einen Überblick über den aktuellen Stand.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Urlaubsgrüße aus Luxemburg – Ein Update zum Urlaubsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (Steffan, ArbRB 2022, 381)
